Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1965 - III ZR 119/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7018
BGH, 25.03.1965 - III ZR 119/63 (https://dejure.org/1965,7018)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1965 - III ZR 119/63 (https://dejure.org/1965,7018)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1965 - III ZR 119/63 (https://dejure.org/1965,7018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht wegen fahrlässigen pflichtwidrigen Handelns in der Eigenschaft als Testamentsvollstrecker - Pflichtteilsberechtigung der vom Erblasser eingesetzten Erben - Erlöschen eines Mietverhältnisses nach den Vorschriften der Verordnung über die Einwirkung ...

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 608
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 49/51

    Wohnrecht nach Zerstörung des Hauses

    Auszug aus BGH, 25.03.1965 - III ZR 119/63
    Weiterhin sei die Rechtslage bei einem Vermächtnisanspruch nicht ohne weiteres derjenigen gleichzustellen, die für ein dingliches Wohnrecht nach § 1093 BGB bei einem zerstörten Gebäude bestehe (BGHZ 7, 268, 272) [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51] oder bei einem schuldrechtlichen Verhältnis, wenn das zerstörte Gebäude zu einem anderen Nutzungszweck aufgebaut worden sei (BGHZ 8, 58, 62, 65) [BGH 21.11.1952 - V ZR 49/51] .

    Im übrigen führt das Berufungsgericht in dem weiter unter Bezug genommenen, zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 13. April 1961 in dem Vorprozeß 2 O 223/59 (2 U 118/60) ohne Rechtsirrtum aus: Gehe man davon aus, daß der Lina L. ein Insitz in der früheren Wohnung des Erblassers zu gewähren sei, so seien, da mit der 65-75%igen Teilzerstörung des Hauses diese Wohnung praktisch vernichtet und die Gewährung des Insitzes daher objektiv unmöglich geworden sei (vgl. für das dingliche Wohnrecht BGHZ 8, 63 [BGH 21.11.1952 - V ZR 49/51] ), die Erben und somit also auch die Klägerin von der Vermächtnisverpflichtung gegenüber der Lina L. frei geworden (§ 275 BGB).

  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 25.03.1965 - III ZR 119/63
    Weiterhin sei die Rechtslage bei einem Vermächtnisanspruch nicht ohne weiteres derjenigen gleichzustellen, die für ein dingliches Wohnrecht nach § 1093 BGB bei einem zerstörten Gebäude bestehe (BGHZ 7, 268, 272) [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51] oder bei einem schuldrechtlichen Verhältnis, wenn das zerstörte Gebäude zu einem anderen Nutzungszweck aufgebaut worden sei (BGHZ 8, 58, 62, 65) [BGH 21.11.1952 - V ZR 49/51] .
  • BGH, 24.03.2021 - IV ZR 269/20

    Unzulässigkeit der Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der tatsächlich

    Einem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber ist die Kürzung seines Vermächtnisses gemäß § 2318 Abs. 2 BGB soweit zulässig, dass ihm der Pflichtteil verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1965 - III ZR 119/63, VersR 1965, 608 unter 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht